Förderrichtlinie für die Gewährung von Mitteln der Stiftung BoJe
Inhalt
- § 1 Stiftungszweck
- § 2 Förderungsgrundsätze
- § 3 Förderantrag
- § 4 Bewilligung
- § 5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- § 6 Controlling
- § 7 Verwendungsnachweis
§ 1 Stiftungszweck
Gegenstand und Zweck der Stiftung BoJe ist die Förderung der Berufsorientierung und Ausbildung von Jugendlichen. Sie fördert Projekte und Maßnahmen, die zur Verbesserung der beruflichen Chancen und Perspektiven in den Bereichen Bildung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung beitragen. Dabei soll insbesondere benachteiligten Jugendlichen Perspektiven eröffnet, Unterstützung angeboten und zu einer beruflichen Ausbildung verholfen werden. Der Stiftungszweck i.S.d. § 2 Nr. 2 wird in erster Linie durch die Mittelbeschaffung i.S.d. § 58 Nr. 1 AO verwirklicht.
Die beschafften Mittel werden insbesondere weitergegeben für:
- die Förderung des Patennetzwerkes der VAO
- die Förderung der Verbundausbildung der VAO
Außerdem kann die Stiftung durch folgende eigene operative Tätigkeiten aktiv werden:
- die Förderung und Unterstützung der Berufsorientierung an Schulen
- die Schaffung, Verbesserung und Sicherung beruflicher Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen
- die Durchführung von Projekten, die der Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt dienen
- Hilfestellungen für benachteiligte Jugendliche bei der Vorbereitung auf deren zukünftiges Berufsleben
- die Vermittlung von im Berufsleben benötigten Kenntnissen und sozialen Kompetenzen, die durch Elternhaus und Schulen so nicht vermittelt werden und wurden, insbesondere durch Praktika, Schulungen und Exkursionen
§ 2 Förderungsgrundsätze
Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die die folgenden Förderungsgrundsätze erfüllen:
- Bei allen geförderten Projekten und Maßnahmen muss ein klarer Bezug zu Ostfriesland gegeben sein.
- Förderfähig sind natürliche sowie juristische Personen, soweit eine Förderung dem in der Präambel und dem Stiftungsgeschäft genannten Stiftungszweck nicht widerspricht.
- Mit den Projekten dürfen nur in Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung stehende Zwecke verfolgt werden; darüber hinaus dürfen die Vorhaben nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
§ 3 Förderantrag
- Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich in schriftlicher Form an den Stiftungsvorstand, Stiftung BoJe, Neue Str. 8, 26789 Leer/Ostfriesland zu richten.
- Anträge müssen folgende Inhalte ausweisen:
- Benennung des Antragstellers
- Allgemeine Beschreibung des Projektes
- Allgemeiner Zweck des Projektes
- Zeitliche Abschätzung für den Verlauf des Projektes
- Angabe über die direkten Projektbeteiligten
- Beantragte Förderungshöhe
- Finanzierungsplan des Projektes
- Schriftliche Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie
§ 4 Bewilligung
- Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand.
- Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt.
- Die jeweiligen Zuwendungsempfänger haben keinen Anspruch in jedem Jahr gefördert zu werden bzw. keinen Anspruch darauf, in jedem Jahr im gleichen Verhältnis gefördert zu werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht generell nicht.
- Die Bewilligung zur Förderung eines Projektes erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinie sowie bei Beendigung des Projektes.
§ 5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Empfängers der Mittel erfolgt in Abstimmung mit der Stiftung BoJe.
§ 6 Controlling
Bei Beteiligung durch die Stiftung BoJe ist nach der Bewilligung eines Projektes die Stiftung mindestens zweimal im Jahr schriftlich über das Vorhaben zu unterrichten. Eine Berichterstattung kann nur mit Zustimmung der Stiftung BoJe unterbleiben.
Vom Antragsteller sind folgende Unterlagen einzureichen:
Projektstatus
Kurzbeschreibung zum Stand/Fortschritt des Projektes
Chancen / Risiken
Finanzierungsstatus
erfolgte Einnahmen und Ausgaben
geplante Einnahmen und Ausgaben
Meilensteine des Vorhabens
Abbildung der wesentlichen Abschnitte des Projektes in einer Übersicht mit einer Zeitangabe der geplanten Erledigung
In dieser Übersicht soll kenntlich gemacht werden, welche Abschnitte bereits erledigt wurden und welche noch folgen.
§ 7 Verwendungsnachweis
- Nach Projektende ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen mit folgenden Bestandteilen:
- Die Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen
- Ein kurzer Bericht über den Stand des Projektes
- Eine Erklärung über die wirtschaftliche, zweckentsprechende und sparsame Verwendung der Mittel
- Für den Fall, dass die nachgewiesenen Gesamtausgaben geringer ausfallen als die in dem Bewilligungsbescheid zu Grunde gelegten Kosten ist der Bewilligungsbescheid aufzuheben und die Förderung neu festzusetzen.
- Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Konto der Stiftung BoJe zu überweisen.
- Für den Fall, dass die Gesamtkosten niedriger ausfallen, ist die Fördersumme neu zu berechnen.
Förderantrag zum Download: Förderantrag.pdf