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Förderrichtlinie für die Gewährung von Mitteln der Stiftung BoJe

Inhalt

§ 1 Stiftungszweck

Gegenstand und Zweck der Stiftung BoJe ist die Förderung der Berufsorientierung und Ausbildung von Jugendlichen. Sie fördert Projekte und Maßnahmen, die zur Verbesserung der beruflichen Chancen und Perspektiven in den Bereichen Bildung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung beitragen. Dabei soll insbesondere benachteiligten Jugendlichen Perspektiven eröffnet, Unterstützung angeboten und zu einer beruflichen Ausbildung verholfen werden. Der Stiftungszweck i.S.d. § 2 Nr. 2 wird in erster Linie durch die Mittelbeschaffung i.S.d. § 58 Nr. 1 AO verwirklicht.
Die beschafften Mittel werden insbesondere weitergegeben für:

Außerdem kann die Stiftung durch folgende eigene operative Tätigkeiten aktiv werden:

§ 2 Förderungsgrundsätze

Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die die folgenden Förderungsgrundsätze erfüllen:

§ 3 Förderantrag

  1. Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich in schriftlicher Form an den Stiftungsvorstand, Stiftung BoJe, Neue Str. 8, 26789 Leer/Ostfriesland zu richten.
  2. Anträge müssen folgende Inhalte ausweisen:
    1. Benennung des Antragstellers
    2. Allgemeine Beschreibung des Projektes
    3. Allgemeiner Zweck des Projektes
    4. Zeitliche Abschätzung für den Verlauf des Projektes
    5. Angabe über die direkten Projektbeteiligten
    6. Beantragte Förderungshöhe
    7. Finanzierungsplan des Projektes
    8. Schriftliche Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie

§ 4 Bewilligung

  1. Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand.
  2. Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt.
  3. Die jeweiligen Zuwendungsempfänger haben keinen Anspruch in jedem Jahr gefördert zu werden bzw. keinen Anspruch darauf, in jedem Jahr im gleichen Verhältnis gefördert zu werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht generell nicht.
  4. Die Bewilligung zur Förderung eines Projektes erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinie sowie bei Beendigung des Projektes.

§ 5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Empfängers der Mittel erfolgt in Abstimmung mit der Stiftung BoJe.

§ 6 Controlling

Bei Beteiligung durch die Stiftung BoJe ist nach der Bewilligung eines Projektes die Stiftung mindestens zweimal im Jahr schriftlich über das Vorhaben zu unterrichten. Eine Berichterstattung kann nur mit Zustimmung der Stiftung BoJe unterbleiben.
Vom Antragsteller sind folgende Unterlagen einzureichen:

Projektstatus
Kurzbeschreibung zum Stand/Fortschritt des Projektes
Chancen / Risiken

Finanzierungsstatus
erfolgte Einnahmen und Ausgaben
geplante Einnahmen und Ausgaben

Meilensteine des Vorhabens
Abbildung der wesentlichen Abschnitte des Projektes in einer Übersicht mit einer Zeitangabe der geplanten Erledigung
In dieser Übersicht soll kenntlich gemacht werden, welche Abschnitte bereits erledigt wurden und welche noch folgen.

§ 7 Verwendungsnachweis

  1. Nach Projektende ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen mit folgenden Bestandteilen:
    1. Die Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen
    2. Ein kurzer Bericht über den Stand des Projektes
    3. Eine Erklärung über die wirtschaftliche, zweckentsprechende und sparsame Verwendung der Mittel
    4. Für den Fall, dass die nachgewiesenen Gesamtausgaben geringer ausfallen als die in dem Bewilligungsbescheid zu Grunde gelegten Kosten ist der Bewilligungsbescheid aufzuheben und die Förderung neu festzusetzen.
  2. Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Konto der Stiftung BoJe zu überweisen.
  3. Für den Fall, dass die Gesamtkosten niedriger ausfallen, ist die Fördersumme neu zu berechnen.

Förderantrag zum Download: Förderantrag.pdf